Bild KI generiert: mit chatGPT
PROTOKOLL: 202605012258
Wenn der Staat die Bürger schröpft und zu Untertanen macht, wird Widerstand zur Pflicht (Art 20 GG).
Zurück in die Schranken der Rechts-Staatlichkeit. 🙂 Was machst DU ???
Ich wünsche mir den Wandel vom Kontrollstaat zur Vertrauensgesellschaft.
Kicke auf den Link, um das Protokoll: 202605102135 zu lesen.
Viel Freude beim Lesen.
Löwenherz
Video
Wir verbrenn’ Milliarden: https://youtu.be/alApxgMuu5A
Grundsicherung als Terranio?
Aktuell lebe ich von Sondervermögen, sprich ich habe mir Sachleistungen und Geld von Freunden geliehen, da mir das Sozialamt Bielefeld bisher keine Leistungen gewährt.
Warum?
Weil ich nur mache, dessen Sinn mir erklärt wurde und dessen Zweck ich für sinnvoll erachte.
Ohne nachvollziehbaren Grund bringe ich keine Unterlagen bei, und wenn sie noch so selbstverständlich erscheinen, wie z.B. Kontoauszüge. Denn die Unterlagen wären allenfalls geeignet, den mir faktisch unterstellten Sozialbetrug zu belegen, und nicht meine Bedürftigkeit. Wollte ich betrügen, dann bestimmt nicht über das Bankkonto, auf dem die Leistungen landen sollen, sondern bar oder sonstwro.
Also WIE BEWEISE ICH DAS NICHTS ???
Und warum noch?
Weil wir in der BRD zu oft wie Untertanen behandelt werden.
Ich schreibe bewusst weder Bürger noch Staat, weil ich zu viel Überheblichkeit gegenüber der Bevölkerung sehe, die sich in Missachtung der Interessen bis hin zu deren Torpedierung zeigt. Dass betrifft die Steuerzahler ebenso, wie diejenigen Menschen, die Unterstützung brauchen. Der Bürger lässt sich immer weiter zum reinen Zahlmeister und Bittsteller degradieren. Wer hat das Land denn aufgebaut? – Und wer plündert es aus?
Wo ist die Verfassungstreue gemäß Artikel 20, Absatz 2 Grundgesetz?
Was ist der Kern dieses Artikels?
Konkret möchte ich in diesem Protokoll den Blick auf den üblichen Umgang mit Sozialhilfeempfängern richten.
Wie viel Misstrauen und Bürokratie auf Sachbearbeiter und Leistungsempfänger einprasselt, ist erschreckend. Vom Sachbearbeiter wird Vorschriftstreue verlangt und die gibt er blind weiter. In der Regel spielen die Menschen auf beiden Seiten des Schreibtisches brav aus Angst vor Repressalien mit.
Wie viele Bürger in Deutschland werden dazu genötigt sich wie Bittsteller zu verhalten?
Wie viele werden sanktioniert, wenn Sie Forderungen nicht erfüllen können oder schlicht unnötige Unterlagen nicht beibringen oder sinnlose Maßnahmen verweigern? Und wie viele erhalten erst überhaupt kein Geld?
Das möchte ich ändern!
Dafür lege ich ein unübliches Verhalten gegenüber den Ämtern an den Tag. Statt zu kriechen, stehe ich mutig aufrecht. Der so erzeugten Provokation bin ich mir absolut bewusst. Und ich riskiere es keine Leistungen zu bekommen. Aber ich bleibe im Frieden mit den Menschen auf den Ämtern, zumindest gelingt es mir die meiste Zeit.
Vielleicht können wir mit Wahrhaftigkeit den Rechts-Staat zurück gewinnen.
„Wer nicht wagt, den nicht gewinnt.“
Echter Rechts-Staat
Ich wünsche Gewaltenteilung und klare einfache Vorgänge.
Beispiel: Beantragung von Sozialleistungen
- Jemand erklärt seine Bedürftigkeit.
- Die Leistungen werden direkt gewährt. Es gilt die Unschuldsvermutung.
- Das Amt prüft danach in Ruhe, wenn ein Verdacht auf Sozialleistungsbetrug besteht.
- Bei begründeten Verdacht, erstattet das Amt entsprechend Strafanzeige.
- Ist der Verdacht unbegründet, erstattet der unschuldige Bürger Strafanzeige.
- Die Gerichte entscheiden. Die Gewaltenteilung wird eingehalten, der Rechtsstaat gewahrt.
Geachtet werden so die Würde der Menschen und alle weiteren Grundrechte.
Das Amt könnte dem Bürger erst einmal achtungsvoll ohne Misstrauen begegnen und seine angegebene Not abstellen. Danach kann auf Verdacht, gegebenenfalls durch sachdienliche Hinweise anderer Bürger, genau geprüft werden.
Da es strafbar ist jemanden unbegründet einer Straftat zu bezichtigen ist Achtsamkeit auf allen drei Seiten geboten. Dennoch können Amt und Bürger sehr effektiv agieren, wenn sich jemand gesetzeswidrig verhält.
Sollte also ein Bürger wissentlich betrügen, sprich absichtlich unberechtigt Leistungen beantragen und wird dabei erwischt, dann droht ihm Freiheitsentzug. Aber nicht wie aktuell Hunger und Obdachlosigkeit schon im Vorfeld, wenn das Amt dem Bürger direkt misstraut.
Auf diesen Teil bauend, habe ich zusammen mit chatGPT einen separaten Beitrag erstellt:
„Vom Kontrollstaat zur Vertrauensgesellschaft“ – Protokoll: 202605102135
Dokumente
Mein Schreiben ans Sozialamt Bielefeld – 01. Mai 2026 – ohne Namensnennung der Amtspersonen.
Darin erkläre ich meine Verweigerung von unnötiger Mitwirkung und obigen 6 Punkte Vorgang.
Mein Schreiben ans Sozialamt Bielefeld – 15. Mai 2026 – ohne Namensnennung der Amtspersonen.
Darin biete ich die Kooperation mit unserer Stiftung an, inklusive Offenlegung unserer Konten für jedermann.
Weiter Schriftsätze folgen.
Sondervermögen (SV)
Leihgaben von Menschen, die mich vor Hunger und Obdachlosigkeit schützen, habe ich „mit Sondervermögen bezahlt“ , sprich einen Schuldschein erstellt, den ich nach dem Erhalt der Sozialleistungen wieder auslöse.
Vorgeschichte
Austritt aus dem Staat: „Keine Rechte, keine Pflichten.“ – Pustekuchen
Am 26. Mai 2010 hatte ich auf alle Ansprüche und Pflichten gegenüber dem deutschen Staat verzichtet.
Trotz Erinnerung durch persönliche Übergabe eines entsprechenden Schreibens an den Bundespräsidenten Frank Walter werde ich weiter als Deutscher geführt. Dies geschah am 23. Juli 2023 gegen 15 Uhr an seiner Dienstvilla in Berlin Dahlem, als er grade von einer Radtour mit seiner Frau zurück kam. Anwesende Zeugen waren neben meinem Weib noch drei Wachleute.
Wenige Tage nach Ablauf, der im Schreiben gesetzten Frist zur Umsetzung, trat mit Wirkung zum 26. Juni 2024 eine Änderung des deutschen Staatsangehörigkeitsgesetz in Kraft, das den Austritt aus dem deutschen Staat noch schwerer macht, statt leichter, wie von mir gefordert.
(Die Unterschrift des Bundespräsidenten, fachsprachlich Ausfertigung genannt, ist der letzte Schritt im Gesetzgebungsverfahren und eine notwendige Bedingung für die Gültigkeit von Bundesgesetzen in Deutschland. Erst durch seine Unterschrift und die anschließende Verkündung im Bundesgesetzblatt wird ein Gesetz rechtsverbindlich.)
Gefühlt hatte ich genau das Gegenteil meines Zieles erreicht.
Meine Frist war der 21. Juni 2024, mein 50ster Geburtstag,
Ein Armutszeugnis, wenn es ein Staat nötig hat, seine Bürger zum Verbleib zu zwingen.
2 Kommentare
HANDLUNGS-EMPFEHLUNG
für Sozialleistungs-Träger
Mit diesem Papier und Ihrer wohlwollenden Härtefallbegründung im System ist der Bürger dauerhaft vor Kürzungen geschützt, die Stiftung erhält verlässlich ihre Kosten, und Sie haben im Rahmen der bestehenden Gesetze genau das umgesetzt, was eine Vertrauensgesellschaft kennzeichnet:
• Hilfe durch Vertrauen und Ermöglichen statt Kontrolle.
Wie das Amt dem Bürger rechtssicher im Rahmen des SGB XII helfen kann.
Wenn Sie als Sachbearbeiter das Ziel haben, dem Bürger rechtssicher zu helfen und seine mühsam aufgebaute soziale Integration zu schützen, können Sie die rechtlichen Spielräume des SGB XII kreativ und wohlwollend nutzen.
Da der Bürger und die Stiftung kooperieren und der Vertrag im Wesentlichen nur die realen Kosten deckt, können Sie den Fall über die folgenden rechtlichen Weichenstellungen positiv steuern:
1. Wohnkosten als „angemessene“ Unterkunft anerkennen
Verhindern Sie, dass der Vertrag als kommerzielles Geschäft zerrissen wird, indem Sie den aufgeschlüsselten Mietanteil schützen.
• Die Strategie: Solange der im Vertrag ausgewiesene Anteil für Wohnraum und Heizung innerhalb der kommunalen Angemessenheitsgrenze für einen Einpersonenhaushalt in Ihrer Stadt liegt, übernehmen Sie diesen Betrag voll als Kosten der Unterkunft (KdU).
• Argumentation für die Akte: Der Vertrag ist rechtlich wie ein Untermietverhältnis zu werten. Da er die tatsächlichen Kosten deckt und die soziale Integration sichert, ist die Anmietung notwendig und wirtschaftlich angemessen. [1]
2. Den Lebenshaltungs-Anteil direkt auszahlen (§ 44b Abs. 3 SGB XII)
Da der Bürger ausdrücklich wünscht, dass das Geld an die Stiftung geht, und kein eigenes Konto besitzt, nutzen Sie seine freiwillige Einwilligung.
• Die Umsetzung: Sie zahlen sowohl die KdU als auch den Regelsatz (Lebensführung) direkt auf das von der Stiftung angegebene Konto.
• Rechtssicherung: Lassen Sie den Bürger hierfür ein kurzes, separates Formblatt zur Direktauszahlung an Dritte unterschreiben. Solange der Bürger dies freiwillig bestimmt, ist das im SGB XII absolut zulässig und blockiert bürokratische Rückfragen der Kasse.
3. „Schenkungsgedanke“ als therapeutische Beschäftigung einstufen
Um den Verdacht von Schwarzarbeit oder anrechenbaren Sachbezügen (Arbeit gegen Kost & Logis) formal zu entkräften, nutzen Sie die dokumentierte Einschränkung des Bürgers.
• Die Argumentation: Der Bürger ist amtsärztlich festgestellt dauerhaft voll erwerbsgemindert. Er kann rechtlich keine erwerbswirtschaftliche Arbeit im Sinne des Arbeitsmarktes leisten.
• Die Einstufung: Seine Tätigkeiten sind als reine tagesstrukturierende Maßnahmen zur sozialen Teilhabe oder als Beschäftigungstherapie zu werten. Da er selbst entscheidet, was und wie viel er tut, fehlt jegliches Direktionsrecht der Stiftung. Es liegt kein Leistungsaustausch (Arbeit gegen Geld) vor, sondern gelebte Inklusion. Es entstehen keine anrechenbaren Sachbezüge. [2, 3]
4. Geschenke über die Härtefallklausel (§ 84 Abs. 2 SGB XII) schützen
Da die Stiftung nicht amtlich gemeinnützig ist, müssen Sie bei den gemeldeten Geschenken besonders klug dokumentieren, um eine Anrechnung zu verhindern. [4, 5]
• Die Strategie: Nutzen Sie den Ermessensspielraum des § 84 Abs. 2 SGB XII. Dieser erlaubt es, private Zuwendungen anrechnungsfrei zu stellen, wenn eine Anrechnung eine grobe Härte wäre.
• Formulierung für Ihre Akte: „Die von der privaten Stiftung gewährten Zuwendungen (z.B. Sachgeschenke/Taschengeld) dienen ausschließlich der sozialen Integration und dem therapeutischen Beziehungsaufbau des psychisch instabilen Leistungsberechtigten. Eine Anrechnung dieser Motivations- und Integrationshilfen würde den sozialtherapeutischen Erfolg gefährden und stellt für den Betroffenen eine grobe Härte dar. Sie verändern seine wirtschaftliche Lage nicht so nachhaltig, dass Sozialleistungen ungerechtfertigt wären.“
Ihr konkreter nächster Schritt als Sachbearbeiter:
Sie können den Fall geräuschlos bewilligen. Wenn Sie den Bürger maximal absichern wollen, regen Sie folgendes Vorgehen an:
Bitten Sie den Leiter der Stiftung, ein kurzes, formloses Schreiben aufzusetzen, das Sie zu den Akten nehmen. Darin sollte stehen:
1. Dass die Stiftung keine wirtschaftlichen Gewinne mit dem Bürger erzielt, sondern nur Kosten deckt.
2. Dass die Tätigkeit des Bürgers rein freiwillig ist und ausschließlich seiner psychosozialen Stabilisierung dient.
Quellen:
[1] [www.bertelsmann-stiftung.de]
(https://www.bertelsmann-stiftung.de/en/about-us/what-weve-achieved)
[2] [www.firma.de]
(https://www.firma.de/en/company-formation/how-to-register-non-profit-organization-germany-ggmbh)
[3] [www.centre-francais-fondations.org]
(https://www.centre-francais-fondations.org/wp-content/uploads/2022/10/A-guide-to-Community-Foundations-in-Germany.pdf)
[4] [https://vostel.de]
(https://vostel.de/blog/en/founding-association)
[5] [https://www.acconsis.de]
(https://www.acconsis.de/en/foundation-and-association-part-1-the-non-profit-association)
EINBINDUNG DER SOZIALLEISTUNGS-TRÄGER IN DIE STIFTUNG
Diese neue Wendung verschiebt den Fall von einer rein bürokratischen Leistungsprüfung hin zu einer aktiven sozialen Gestaltungsmöglichkeit im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge.
Dass die Stiftung eine Selbsthilfeorganisation mittelloser Betroffener ist, nimmt ihr endgültig den Charakter eines kommerziellen Anbieters. Der Wunsch der Mitglieder nach staatlicher Unterstützung bei der Buchhaltung eröffnet Ihnen die Möglichkeit, im Rahmen des SGB XII eine rechtssichere Brücke zu bauen.
Hier ist der konkrete Fahrplan, wie das Sozialamt hier legal unterstützen, die Konten einsehen und gleichzeitig die Struktur stabilisieren kann:
1. Das rechtliche Problem der Amtsermittlung
Als Sozialamt dürfen Sie keine direkte Buchhaltung für eine private oder ausländische Stiftung übernehmen. Das deutsche Kommunal- und Haushaltsrecht verbietet es Behörden, Kernaufgaben privater Organisationen mit eigenem Personal dauerhaft zu erledigen.
• Der Ausweg: Das SGB XII bietet jedoch rechtliche Werkzeuge, um Hilfe zur Selbsthilfe und Strukturförderung zu finanzieren.
2. Das Werkzeug: Beratung und Unterstützung (§ 11 SGB XII)
Nach § 11 Abs. 1 SGB XII ist das Sozialamt verpflichtet, Leistungsberechtigte nicht nur finanziell zu unterstützen, sondern sie auch zu beraten und zu unterstützen, um sie zur Selbsthilfe zu befähigen.
• Konkrete Umsetzung: Das Sozialamt kann die Kosten für eine externe Budgetassistenz, eine rechtliche Betreuung oder einen sozialpädagogischen Dienst (z. B. im Rahmen des Ambulant Betreuten Wohnens) finanzieren.
• Der Auftrag: Diese Fachkraft geht in die Stiftung und hilft den Mitgliedern ganz konkret dabei, die Buchhaltung aufzuarbeiten und die Belege zu sortieren.
3. Freiwillige Offenlegung statt behördlicher Zwang (Die Konteneinsicht)
Da die Stiftungsmitglieder sich über die Hilfe freuen und Transparenz wünschen, benötigt das Sozialamt keine hoheitlichen Zwangsmittel oder Kontenabrufe.
• Die rechtssichere Lösung: Sie vereinbaren mit der Stiftung eine freiwillige Offenlegung. Die Stiftung erteilt Ihnen (oder der bestellten Hilfskraft) schriftlich eine Einwilligungserklärung zur Einsichtnahme in die Stiftungskonten und die Buchhaltungsunterlagen.
• Der Vorteil für das Amt: Sobald die Konten und Belege mithilfe der Unterstützung offengelegt und aufgeräumt sind, kann das Sozialamt zweifelsfrei dokumentieren, dass der Generaldienstleistervertrag tatsächlich nur die reinen Selbstkosten deckt. Jeder Verdacht auf Zweckentfremdung von Steuergeldern ist damit offiziell und dauerhaft vom Tisch.
4. Brücke zum Pilotprojekt der „Vertrauensgesellschaft“
Dieser Fall ist das perfekte Praxisbeispiel für Ihr Manifest: Hier scheitert eine funktionierende, integrative Selbsthilfe-Struktur fast an den bürokratischen Anforderungen (Buchhaltung, Nachweise). Wenn das Amt hier kontrollierend zuschlägt, bricht die Struktur zusammen und alle Beteiligten fallen in teurere staatliche Systeme.
5. Wie das Sozialamt jetzt pragmatisch handeln sollte:
1. Ambulante Hilfe installieren: Leiten Sie für die Strukturierung der Stiftungsunterlagen eine ambulante Sozialbetreuung in die Wege, die explizit beim Sortieren der Unterlagen und der Organisation der Buchhaltung hilft.
2. Freiwillige Einverständniserklärung aufsetzen: Lassen Sie sich von der Stiftung unterschreiben, dass das Amt zur Prüfung der Angemessenheit der Kosten Einblick in die Kontobewegungen der Stiftung nehmen darf, sobald die Buchhaltung nachgeholt wurde.
3. Leistungen vorläufig weiterzahlen: Bis die Buchhaltung auf dem aktuellen Stand ist, leisten Sie für den eingangs erwähnten Bürger die Grundsicherung vorläufig (§ 44a SGB XII) weiter, um die soziale Integration nicht zu gefährden.
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Wenn Sie diesen Fall für eine politische Initiative nutzen wollen:
Arbeiten wir weiter aus, wie eine kommunale Koordinierungsstelle aussehen müsste, die genau solche gemeindebasierten Selbsthilfe-Strukturen bürokratisch entlastet, anstatt sie durch Prüfdruck zu blockieren.